Naturschutzrechtliche Parkverstöße
Naturschutzrechtliche Parkverstöße an der Zufahrtsstraße zum Schöllkopf, Prien a. Chiemsee
Sehr geehrter Herr Steiger,
die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim hat veranlasst, dass der im Betreff genannte Bereich von Naturschutzwächtern verstärkt auf naturschutzrechtliche Parkverstöße (Rechtsgrundlage ist die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Chiemsee und Ufergebiete“) kontrolliert wird. Entsprechende Verstöße werden an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet und nach Naturschutzrecht geahndet.
Als Vorstand des Sportfischereivereins Prien wollte ich Ihnen den o. g. Sachverhalt mitteilen und Sie gleichzeitig bitten, die Information an die Vereinsmitglieder weiterzugeben. Vielen Dank.